AGB

§1 Allgemeines
1. Für die Geschäftsbeziehungen jeglicher Art zwischen der Firma UNITEC-Medienvertrieb e. K. und dem Kunden gelten die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen oder allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit, es sei denn, es ist schriftlich etwas anderes vereinbart worden.

2. Sämtliche Angebote, unabhängig davon, ob sie telefonisch, per Telefax, Internet, E-Mail oder in sonstiger Weise erteilt werden, sind für die Firma UNITEC-Medienvertrieb e. K. erst verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt worden sind bzw. die Ware zur Auslieferung gebracht und/oder eine Rechnung erteilt wurde.

3. Die Firma UNITEC-Medienvertrieb e. K. behält sich vor, die versprochene Leistung nicht zu erbringen, wenn sich nach Bestellschluss herausstellt, dass die Ware nicht verfügbar ist. In einem solchen Fall erhält der Kunde unverzüglich Nachricht. Eventuell bereits erbrachte Gegenleistungen des Kunden werden unverzüglich erstattet. Weitere Ansprüche des Kunden gegen die Firma UNITEC-Medienvertrieb e. K. sind ausgeschlossen.

4. Die Firma UNITEC-Medienvertrieb e. K. ist für das Duale System Deutschland lizensiert über ZENTEK GmbH & Co KG, Köln.

§2 Lieferung
1. Die Lieferung erfolgt auf Gefahr des Kunden. Sobald die Ware von der Firma UNITEC-Medienvertrieb e. K. einem Transportunternehmen übergeben worden ist, geht das Risiko auf den Kunden über. Dies gilt auch bei Teillieferungen. Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferadresse. Ist der Käufer Verbraucher im Sinne des §13 BGB, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache auf den Käufer über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.

2. Sämtliche Preise im Angebotssortiment sind Barzahlungspreise inkl. Mehrwertsteuer zuzüglich eventuell anfallender Verpackungs- und Transportkosten.

3. Verpackungs- und Transportkosten

bis 0,5 kg   3,10 €

bis 1,0 kg    4,20 €

bis 3,0 kg    7,50 €

bis 5,0 kg    8,50 €

bis 10,0 kg    9,75 €

bis 20,0 kg   13,40 €

bis 31,5 kg   15,80 €

Auslandssendungen sind abhängig von den entsprechenden Länderzonen. Preise können auf Anfrage ermittelt werden.
Alle Verpackungs- und Transportkostenpreise sind Nettopreise.

4. Die Ware ist sofort nach Empfangnahme durch den Kunden oder seinen Beauftragten auf Transportschäden zu untersuchen. Feststellbare Transportschäden sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Verpackungsschäden muß sich der Kunde bei Annahme der Ware von dem Transportunternehmen schriftlich bestätigen lassen.

5. Angaben über Lieferfristen sind grundsätzlich unverbindlich, es sei denn, es wurde eine bestimmte Lieferfrist schriftlich vereinbart.

6. Schadensersatzansprüche gegen die Firma UNITEC-Medienvertrieb e. K. wegen Nichterfüllung oder Verzuges sind ausgeschlossen, soweit weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

§3 Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (Brief, Fax, E-Mail) oder, wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache - widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:

UNITEC-Medienvertrieb e.K.
Fasanenstraße 3a
82293 Mittelstetten
e-mail: kontakt@unitec-medienvertrieb.de


Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

§4 Schadensersatzansprüche
1. Mängel oder Beschädigungen, die auf schuldhafte oder unsachgemäße Behandlung zurückzuführen sind, sind vom Recht auf Ersatzleistung ausgeschlossen.

2. Natürlicher Verschleiß ist von der Ersatzleistung ebenfalls ausgeschlossen.

3. Nimmt der Kunde die Ware oder den Auftragsgegenstand trotz Kenntnis eines Mangels an, stehen ihm Ersatzleistungsansprüche in dem nachstehend beschriebenen Umfang nur zu, wenn er sich diese ausdrücklich und schriftlich unverzüglich nach Empfang der Ware vorbehält.

4. Ersatzleistungsansprüche wegen bestehender Transportschäden stehen dem Kunden nur zu, wenn er seiner Untersuchungs- und Anzeigenpflicht gemäß §2 Ziffer 3 nachgekommen ist. Dies gilt nicht, wenn der Kunde Verbraucher im Sinne des §13 BGB ist.

5. Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden haftet die Firma UNITEC-Medienvertrieb e. K. lediglich, soweit diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch die Firma UNITEC-Medienvertrieb e. K. beruhen. Eine darüber hinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
Wird eine wesentliche Vertragspflicht fahrlässig verletzt, so ist die Haftung der Firma UNITEC-Medienvertrieb e. K. auf den voraussehbaren Schaden begrenzt.


§5 Fälligkeit und Zahlungsbedingungen
1. Die Rechnungen der Firma UNITEC-Medienvertrieb e. K. sind – soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde – unverzüglich und ohne Abzug zahlbar.

2. Kommt der Kunde mit der Bezahlung des Kaufpreises in Verzug, so ist die Summe des Kaufpreises während des Verzuges mit fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen. Falls der Firma UNITEC-Medienvertrieb e. K. ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist, ist die Firma UNITEC-Medienvertrieb e. K. berechtigt, diesen geltend zu machen.

§6 Eigentumsvorbehalt
1. Bis zur vollständigen Bezahlung aller gegen den Kunden bestehenden Ansprüche, einschließlich aller Nebenforderungen, verbleibt die gelieferte Ware im Eigentum der Firma UNITEC-Medienvertrieb e. K.. Bei Verträgen mit Verbrauchern, §13 BGB, behält sich die Firma UNITEC-Medienvertrieb e. K. das Eigentum bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.

2. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Dritten zu veräußern oder sonstige, das Eigentum der Firma UNITEC-Medienvertrieb e. K. gefährdende Maßnahmen zu ergreifen. Der Kunde tritt bereits jetzt seine künftigen Ansprüche gegenüber dem Erwerber in Höhe des zwischen der Firma UNITEC-Medienvertrieb e. K. und dem Kunden vereinbarten Kaufpreises samt Zinsen und Nebenforderungen an die Firma UNITEC-Medienvertrieb e. K. ab. Die Firma UNITEC-Medienvertrieb e. K. nimmt diese Abtretung an.

§7 Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

2. Erfüllungsort für alle Leistungen aus der mit der Firma UNITEC-Medienvertrieb e. K. bestehenden Geschäftsbeziehungen ist Neuburg/Donau, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

3. Ausschließlicher Gerichtsstand für Klagen gegen die Firma UNITEC-Medienvertrieb e. K. ist Neuburg/Donau. Dieses gilt auch für Klagen der Firma UNITEC-Medienvertrieb e. K. gegen den Kunden soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

§8 Schlussbestimmung
Sollten einzelne dieser Bestimmungen – gleich aus welchem Grund – nicht zur Anwendung gelangen, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Zentek Abfalllizenzierung Nr. 11286