Versand und Zahlungsbedingungen

Lieferung
1. Die Lieferung erfolgt auf Gefahr des Kunden. Sobald die Ware von der Firma UNITEC-Medienvertrieb e. K. einem Transportunternehmen übergeben worden ist, geht das Risiko auf den Kunden über. Dies gilt auch bei Teillieferungen. Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferadresse. Ist der Käufer Verbraucher im Sinne des §13 BGB, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache auf den Käufer über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.

2. Sämtliche Preise im Angebotssortiment sind Barzahlungspreise inkl. Mehrwertsteuer zuzüglich eventuell anfallender Verpackungs- und Transportkosten.

3. Verpackungs- und Transportkosten

bis 0,5 kg   3,10 €

bis 1,0 kg    4,20 €

bis 3,0 kg    7,50 €

bis 5,0 kg    8,50 €

bis 10,0 kg  9,75 €

bis 20,0 kg 13,40 €

bis 31,5 kg 15,80 €

Auslandssendungen sind abhängig von den entsprechenden Länderzonen. Preise können auf Anfrage ermittelt werden.
Alle Verpackungs- und Transportkostenpreise sind Nettopreise.

4. Die Ware ist sofort nach Empfangnahme durch den Kunden oder seinen Beauftragten auf Transportschäden zu untersuchen. Feststellbare Transportschäden sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Verpackungsschäden muß sich der Kunde bei Annahme der Ware von dem Transportunternehmen schriftlich bestätigen lassen.

5. Angaben über Lieferfristen sind grundsätzlich unverbindlich, es sei denn, es wurde eine bestimmte Lieferfrist schriftlich vereinbart.

6. Schadensersatzansprüche gegen die Firma UNITEC-Medienvertrieb e. K. wegen Nichterfüllung oder Verzuges sind ausgeschlossen, soweit weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

Fälligkeit und Zahlungsbedingungen
1. Die Rechnungen der Firma UNITEC-Medienvertrieb e. K. sind – soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde – unverzüglich und ohne Abzug zahlbar.

2. Kommt der Kunde mit der Bezahlung des Kaufpreises in Verzug, so ist die Summe des Kaufpreises während des Verzuges mit fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen. Falls der Firma UNITEC-Medienvertrieb e. K. ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist, ist die Firma UNITEC-Medienvertrieb e. K. berechtigt, diesen geltend zu machen.